Pflanzen für den Gartenbau

Lila und rosa Blüten
Wer wir sind

 

Wir sind ein Handelsunternehmen, das sich für unsere Kunden aus dem Gartenbau mit Leidenschaft der Pflanzen-Beschaffung widmet. Dabei ist es unser Bestreben, für jedes Vorhaben mit Ihnen gemeinsam die passende Pflanzen-Auswahl zu treffen. Dafür sind wir mit einer Vielzahl an Baumschulen in den großen Baumschulgebieten Europas bestens vernetzt. Dadurch profitieren Sie von der Vielfalt des gesamten Baumschulsortiments.

 

Dazu blickt unser Team auf eine Jahrzehnte lange Erfahrung in der Grünen Branche zurück. Anke Fockenberg, gelernte Baumschulgärtnerin und Gartenbau-Ingenieure, aufgewachsen in einem Landschaftsbaubetrieb, sichtet und beschafft seit über 25 Jahren Pflanzen für den Gartenbau. Dabei sind sie und Ihr kleines Team mit allen Vorgängen und Anforderungen bestens vertraut.

 

Pflanzen für den Gartenbau

 

Ohne das passende Grün kommt selbst die schönste und hochwertigste Gestaltungsidee nicht zur vollen Geltung. Wir finden: Die Pflanze ist das I-Tüpfelchen in jeder Gartengestaltung. Deshalb verdient die Pflanze Ihre und unsere höchste Aufmerksamkeit. Hier setzen wir an und unterstützen Sie schon in der Planungsphase bei der Auswahl der richtigen Pflanzen.

 

Baumschulgebiete

Unser Betriebssitz befindet sich im niedersächsischen Ammerland, inmitten eines der größten, europäischen Baumschulgebiete. Dadurch haben wir Hunderte Baumschulen unmittelbar vor der Haustür. Dazu sind unsere Augen und Ohren stets offen, um unser Angebot mit tollen Gehölzen, Rosen oder Stauden aus den Anbaugebieten in Schleswig-Holstein, den Niederlanden und Italien zu komplettieren.

 

Sortimente

Für Sie sind wir der ideale Handelspartner, wenn es um eine große Pflanzenauswahl geht. Hierbei unterliegen wir in der Auswahl keinerlei Grenzen. Von dieser größtmöglichen Flexibilität profitieren Sie und Ihre Auftraggeber. Denn ist es nicht schön, Alternativen zur Auswahl zu haben? Ob charaktervolle Solitäre, wirkungsvolle Gehölz-Kombinationen, strukturgebende Elemente oder funktionale Pflanzen zum Sichtschutz – wir begleiten Sie bei jedem Planungsschritt. Unser Pflanzensortiment umfasst:

  • Laubhochstämme
  • Heimische Landschaftsgehölze
  • Solitärgehölze
  • Immergrüne Koniferen
  • Ziergehölze für den Garten
  • Heckenpflanzen
  • Rosen
  • Stauden, Gräser und Zwiebelpflanzen

Dazu unterstützen wir Sie nach Bedarf mit Zubehörartikeln wie Baumbindematerialien (Baumgurte, Holzpfähle, Unterflurverankerungen).

 

Unser Full-Service-Paket für Sie

 

Als Pflanzen-Händler beschaffen wir nicht nur einfach die gewünschten Pflanzen für Sie. Unsere Mission ist es, Ihnen mehr zu bieten. Darum verstehen wir uns als Inspiratoren, die Sie schon bei der Planung unterstützen. Als Pflanzenfinder, die wissen, wo gerade die passende Pflanze für Ihr Vorhaben wächst. Und als Logistikdienstleister, die dafür sorgen, dass sie sich nur noch um die Pflanzung kümmern müssen.

 

Wir inspirieren

Schon in der Angebots- und Planungsphase sind wir gerne behilflich, gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kunden den Pflanzplan zu erstellen. Hierbei profitieren Sie von unserer sehr guten Übersicht über die aktuelle Verfügbarkeit von Pflanzen, Größen und Mengen. Dazu inspirieren wir Sie mit unseren Sortimentskenntnissen. So können Sie auch mal mit dem Besonderen groß auftrumpfen.

 

Wir finden

Bei der Umsetzung Ihrer Baustellen sind wir dann voll für Sie da. Maßgenau für Ihr Projekt liefern wir die passende Pflanze. Mal groß und mächtig, mal gut und einfach. Je nach Kundenwunsch und immer im Budget. Dabei hilft uns unser Standort im Herzen eines der größten deutschen Baumschulgebiete. Diese riesige Auswahl ergänzen wir um die Sortimente aus den weiteren Anbaugebieten Schleswig-Holstein, den Niederlanden sowie Pistoia in Italien. Als unabhängiger Pflanzenlieferant finden wir in den verschiedenen Baumschulquartieren genau die richtigen Pflanzen für Ihren Kunden.

 

Wir liefern

Alle bestellten Pflanzen liefern wir pünktlich und sachgerecht zu Ihrem Betriebshof oder wahlweise direkt auf Ihre Baustelle. Mehrmals wöchentlich verladen wir und fahren in Ihre Region. Profitieren Sie von erschwinglichen Frachtkosten durch smarte Sammellieferungen und hohe Volumen. Doch auch spontan liefern wir kurzfristigen Bedarf im Sprinter noch am selben Tag aus. 

Für unsere Lieferanten

 

Mit unseren Lieferanten arbeiten wir vertrauensvoll und vor allem gerne zusammen. Dabei haben wir immer die Erfordernisse und Anforderungen des Saisongeschäfts im Blick. Denn “unsere” Baumschulen sind ein wichtiger Baustein unseres Geschäfts.

 

Wichtige Lieferanten-Info:

Ladeadresse für Anlieferungen:

Bürenhörn 4

26160 Bad Zwischenahn

 

Rechnungsadresse:

Anke Fockenberg

Rotkehlchenweg 3 

26188 Edewecht

Kontakt

Anke Fockenberg

Pflanzen aus dem Ammerland

 

Ansprechpartner:
Anke FockenbergBaumschulgärtnerin
Dipl.- Ing. Agr. Gartenbau (FH)
 
E-Mail: info@anke-fockenberg.de
 
 
Postanschrift:
Rotkehlchenweg 3
26188 Edewecht

 

Verladehof:
Burenhörn 4
26160 Bad Zwischenahn

 

Telefon: +49 (0)4486 923500
Mobil:    +49 (0)172 4385788
Telefax: +49 (0)4486 923501

 

Hellblaue und lila Blüten.
Impressum

Anke Fockenberg

Baumschulgärtnerin
Dipl.- Ing. Agr. Gartenbau (FH)

Scharreler Damm 7a
26188 Edewecht-Klein Scharrel

Verladung:
Burenhörn 4
26160 Bad Zwischenahn

E-Mail: info@anke-fockenberg.de
Telefon: +49 (0)4486 923500
Telefax: +49 (0)4486 923501

Domains:
www.anke-fockenberg.de
www.fockenberg.net

Inhaltlich Verantwortliche:
Anke Fockenberg (Anschrift wie oben.)

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Auskunftsrecht

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Keine Weitergabe

Eine Weitergabe persönlicher Daten an Dritte wie auch eine Verarbeitung in Drittstaaten wird von mir nicht vorgenommen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verkaufs- und Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen

I. Allgemein
(1) Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Lieferverträge, Vereinbarungen und
Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als
anerkannt.
(2) Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
werden.
(3) Alle angegebenen Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit.
Angenommene Angebote werden verbindlich bei Bestätigung oder Auftragsausführung.
(4) Erteilte Aufträge sind vom Verkäufer schriftlich zu bestätigen. Erhebt der Käufer binnen
acht Tage nach Eingang der Auftragsbestätigung keinen Widerspruch, so gilt der Auftrag als
zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung erteilt.
(5) Bei Bestellung von Teilposten aus einem Gesamtangebot gelten die Preise nur nach
ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.
(6) Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen
allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen
entgegenstehen.

II. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle -ohne Verpackung und Transport in EURO zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Neuerscheinung bzw. Änderungen der Preisliste verlieren
die alten Preise ihre Gültigkeit.
(2) Bei persönlichem Aussuchen der Pflanzen haben die Listenpreise keine Gültigkeit.
(3) Aufträge, bei denen nichts anderes vereinbart worden ist, können gegen Nachnahme
ausgeliefert werden.
(4) Ein Zahlungsziel ist nicht vereinbart. Die Rechnungen sind nach Erhalt sofort zahlbar
-ohne Abzüge.
(5) Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser
Währungausgestellt, gemäß dem bei der Deutschen Bundesbank am Tage der
Rechnungsstellung notierten amtlichen Briefkurs der jeweiligen Währung in EURO
umgerechnet.(6) Der Käufer kommt, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Verzug, wenn der
Rechnungsbetrag nicht innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Rechnungserhalt auf das in
der Rechnung angegebene Konto des Verkäufers eingegangen ist. Bei Zahlungsverzug werden
ab dem Zeitpunkt des Verzuges Zinsen in Höhe von9 % über dem jeweils geltenden
Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
(7) Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung
angenommen. Hieraus entstandene Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
(8) Eine Aufrechnung gegen unsere Forderung mit Gegenansprüchen des Bestellers / des
Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellte Forderung ist
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines
Zurückbehal¬tungsrechts ist nur zulässig aus Umständen, die aus derselben Lieferung
herrühren.
(9) Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers / Bestellers eine wesentliche
Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen
Leistung von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden
Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei
Untätigbleiben des Käufers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
Schadenersatz zu verlangen.

III. Vertragserfüllung
(1) Höhere Gewalt entbindet uns von den Verpflichtungen des Kaufvertrages, ohne dass der
Käufer hieraus Rechte auf Schadenersatz herleiten kann. Frost, Dürre, Mangel an
Transportmitteln und Streik werden höherer Gewalt gleichgestellt.
(2) Vertraglich vereinbarte Liefertermine gelten nur als annähernd.
(3) Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.
(4) Kommt der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt,
Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Der Schadenersatz beträgt - ohne
jeden Nachweis - 30 % des Rechnungswertes. Ein höherer Schaden kann gegen Nachweis
geltend gemacht werden.
(5) Ist der Käufer mit der Annahme der Ware in Verzug, so sind wir nicht an die
Bestimmungen des § 373 HGB gebunden und können die Pflanzen -ohne vorherige
Androhung - freihändig, und zwar zu jedem uns annehmbar erscheinenden Preis - für
Rechnung des säumigen Käufers anderweitig veräußern.

IV. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung - einschließlich Nebenforderungen - im Eigentum des Verkäufers. Der
Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, sofern einzelne Forderungen des Verkäufers in eine
laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.(2) Der Käufer ist bis auf Widerruf des Verkaufes berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen
eines ordentlichen Geschäftsgangs weiterzuveräußern. Hierbei ist der bestehende
Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Dritterwerber offenzulegen und dem Verkäufer auf
Verlangen Name und Anschrift des Dritterwerbers mitzuteilen.
(3) Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (insbesondere Verpfändungen,
Sicherungsübereignung) ist der Käufer nicht befugt. Bei Pfändungen in die Vorbehaltsware ist
der Verkäufer -unter Angabe von Name und Anschrift des Pfändungsgläubigers -unverzüglich
zu benachrichtigen.
(4) Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen - einschlie߬lich
aller Nebenrechte und einschließlich etwaiger Saldoforderungen -tritt der Käufer hiermit an
den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an.
(5) Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen bis auf Widerruf des Verkäufers
-spätestens bis zu einem Zahlungsverzug des Käufers oder bis zu einer wesentlichen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers - einzuziehen. Ab diesem Zeitpunkt
wird der Verkäufer hiermit vom Käufer bevollmächtigt, den Dritterwerber von der Abtretung
zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.
(6) Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen sämtliche
Forderungen um mehr als 20 %, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch
die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe oder
Rückgabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
(7) Das Eigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren, dass der
Besteller die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung auf seinem oder fremden
Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pflanzen getrennt
zu lagern, einzuschlagen oder einzupflanzen und dabei so zu
kennzeichnen, dass sie als vom Verkäufer kommend erkennbar ist. Der Käufer verpflichtet
sich, dem Verkäufer erforderlichenfalls Einsicht in die entsprechenden Geschäftsunterlagen zu
gewähren. Bei trotzdem erfolgter Vermischung der gelieferten Pflanzen mit anderen Pflanzen
erwirbt der Verkäufer in Höhe des Wertes der von ihm gelieferten Pflanzen Miteigentum an
den vermischten Pflanzen. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich
pfleglich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung
und Bewässerung.

V. Versand
(1) Der Versand geschieht auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe - beim
Versendungsverkauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder
sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt - auf den Käufer
über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
(2) Alle Nebenkosten, z. B. Verpackungen, Zertifikate oder Verzollung, trägt ebenfalls der
Käufer.
(3) Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des
Käufers abgeschlossen.(4) Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegver¬packungen
(z. B. Gitterboxen, Baumschulpaletten) bleiben Eigentum des Verkäufers und müssen auf
Kosten des Käufers zurückgeführt werden. Einwegverpackungsmaterial wird nicht
zurückgenommen.
(5) Verpackungs- und Transportkosten sowie evtl. anfallende Rollgelder können
nachberechnet werden.
(6) Wenn keine Transportvorschriften gegeben worden sind, ist der Verkäufer berechtigt, den
Versand nach eigenem Ermessen auf dem dem Verkäufer am Günstigstenerscheinenden Wege
vorzunehmen, ohne damit eine Verantwortung zu übernehmen.

VI. Haftung für Mängel
(1) Ersatz für fehlende Sorten, Arten und Sortierungen bei entsprechender Preisänderung ist
gestattet, soweit der Käufer dieses nicht ausdrücklich verbietet.
(2) Eine Gewähr für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt der
Käufer ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so kann hierfür ein gesonderter Betrag in
Rechnung gestellt werden. Eine gewährte Anwachsgarantie erstreckt sich auf die Dauer von
einem Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, dass Transport, Pflanzung und Pflege
einwandfrei waren und keine Faktoren, wie höhere Gewalt, das Gedeihen der Pflanzen
beeinträchtigt haben.
(3) Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen über¬nommen. Bei
Obstgehölzen wird die Gewähr für Echtheit der Sorten und der geforderten Unterlagen bis
zum Ablauf des fünften Jahres vom Tage der Auslieferung ab übernommen. Die Gewähr bei
Beerenobst, Rosen und anderen Gehölzen läuft nur bis zum Ablauf des zweiten Jahres vom
Tage der Auslieferung an. Für Sortenechtheit der Nachzucht wird keine Garantie
übernommen. Bei Veredlungsunterlagen und Jungpflanzen wird Gewähr für die Echtheit der
gelieferten Sorten nur bis zum Ablauf eines Jahres ab dem Tage der Lieferung übernommen.
(4) Die Pflanzen sind bei Anlieferung zu untersuchen. Hierbei festgestellte Mängel sind
unverzüglich - spätestens jedoch binnen acht Tagen nach Kenntnis - schriftlich zu rügen.
Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen ebenfalls binnen acht Tagen nach Kenntnis -
spätestens jedoch nach Ablauf von einem Jahr nach Auslieferung - schriftlich gerügt werden.
(5) Der Verkäufer ist berechtigt, in Fällen eines Vorliegen eines Mangels eine Ersatzlieferung
vorzunehmen. Bei Fehlschlagen steht dem Käufer ein Anspruch auf Rücktritt oder Minderung
zu.
(6) Sämtliche Schadenersatzansprüche belaufen sich höchstens auf den einfachen
Nettorechnungswert. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Grunde und welcher
Anspruchsgrundlage auch immer, sind ausgeschlossen, es sei denn, die
Schadenersatzansprüche beruhen auf eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit auf Grund einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer
vor¬sätzlichen / fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters /
Erfüllungs¬gehilfen des Verkäufers. Ebenso nicht ausgeschlossen sind sämtlicheSchadenersatz¬ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Verkäufers oder seines gesetzlichen Vertreters / Erfüllungsgehilfen beruhen.
(7) Der Kauf von patentrechtlich und sortenrechtlich geschützten Rosensorten sowie solcher,
deren Namen warenzeichenrechtlich geschützt sind, verpflichtet dazu, die Sorten
ausschließlich mit dem Original Etikett weiterzuverkaufen, die mit den Pflanzen mitgeliefert
wurden sowie die erworbenen Rosenpflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu
benutzen und jeden Verkauf solcher Rosenpflanzen im Ausland zu unterlassen. Der Verkäufer
verpflichtet sich, in den Fällen der Weiterveräußerung diese Maßnahme auch seinen Käufern
gegenüber aufzuerlegen.

VI. Mängelrügen
(1) Evtl. Mängel sind so zu rügen, dass die Mängelanzeigen binnen fünf Tagen nach Empfang
der Sendung abgeschickt sind. Die Mängel sind genau anzugeben. Mängel, die erst später
erkennbar sind, müssen binnen fünf Tagen nach Erkennung gerügt werden.
(2) Bei Mängelrügen ist es nicht gestattet, dem Verkäufer von einer Warenart einen Teilposten
zur Verfügung zu stellen. Jede Position einer Rechnung wird als Ganzes betrachtet.
(3) Bei begründeten Beanstandungen hat der Käufer zunächst das Recht, vom Verkäufer
Nacherfüllung zu verlangen. Bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches hat der Verkäufer
das Recht, eine neuerliche Nacherfüllung vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte
Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Verkäufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten
oder den Kaufpreis zu mindern.
(4) Mängelrügen werden als solche nur dann vom Lieferanten anerkannt, wenn sie schriftlich
mitgeteilt wurden.
(5) Verspätete oder unrichtig erhobene Mängelrügen werden nicht berücksichtigt.
VII. Muster und Maße
(1) Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche
Pflanzen wie das Muster ausfallen.
(2) Sämtliche Maße sind Circa-Maße. Kleine Abweichungen sind zulässig.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist Oldenburg. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Oldenburg. Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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